IT-Sachverständiger
Gerichtsfeste Gutachten
Ersteinschätzung bereits innerhalb 3 Tagen

  • 20+ Jahre Experten und Führungserfahrung in der IT-Branche als Geschäftsführer mehrerer Technologieunternehmen

  • Gerichtlich zertifizierter Sachverständiger mit Spezialisierung auf IT-Streitfälle

  • Datenschutzexperte mit umfassender DSGVO-Expertise

  • Über 400 erfolgreiche IT-Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Security und Digitalisierung

Gerichte

Höchste

Präzision und jahrelange Expertise.

 

Befund technisch ausgereift und solide. Gutachten verständlich formuliert. Fragestellung klar beantwortet.

Versicherer

Präzise IT-Gutachten für fundierte Bewertungen

 

Rasche Befundung, transparente Begutachtung schafft Vertrauen.

Anwälte

Die richtigen Fragen stellen –  erst dann zu

Gericht

 

Die richtige Vorbereitung auf  Streitfälle fängt mit der richtigen Fragestellung an. 

Firmen

Sicherheit und Stabilität

der IT

im Fokus

 

Überlassen Sie es nicht dem Zufall ob Ihre IT, Ihr IT-Projekt oder Ihr Datenschutzkonzept den Anforderungen Ihres Betriebs entsprechen. 

Was macht ein IT-Sachverständiger?

Ein IT-Sachverständiger analysiert technische Sachverhalte und erstellt Gutachten, die als Entscheidungsgrundlage für Gerichte, Versicherungen und Unternehmen dienen. Er prüft, ob IT-Systeme vertragsgemäß funktionieren, ermittelt Ursachen von IT-Schäden und beziffert die entstandene Schadenshöhe. In Österreich wird ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger nach dem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) bestellt.

Ein IT-Sachverständiger wird typischerweise benötigt, wenn ein IT-Projekt gescheitert ist und die Schuldfrage geklärt werden muss, wenn nach einem Cyberangriff der Schaden gegenüber der Versicherung dokumentiert werden muss, wenn ein Streit mit einem IT-Dienstleister eskaliert oder wenn ein Gericht eine technische Beweisfrage klären lassen will. Auch bei der Bewertung von IT-Infrastrukturen im Rahmen von Unternehmenskäufen wird ein Sachverständiger hinzugezogen.

Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab. Ein einfaches Gutachten zur Prüfung einer Softwarefunktionalität kann in zwei bis vier Wochen erstellt werden. Bei komplexen Fällen wie gescheiterten ERP-Projekten oder umfangreichen Cyberangriff-Analysen sind drei bis sechs Monate realistisch. Eine forensische Ersteinschätzung nach einem Cyberangriff kann innerhalb weniger Tage erfolgen.

Bei gerichtlichen Gutachten richtet sich die Vergütung nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG), das Stundensätze je nach Fachgebiet und Schwierigkeitsgrad vorsieht. Bei Privatgutachten werden die Kosten frei vereinbart und hängen vom Umfang der Untersuchung ab. Für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Aufwandsschätzung fallen in der Regel keine Kosten an.

Nach einem Cyberangriff sichert der IT-Sachverständiger die digitalen Beweise (forensische Images, Logfiles, Arbeitsspeicher), rekonstruiert den Angriffsweg und den zeitlichen Ablauf, dokumentiert den Schaden und erstellt ein Gutachten für die Versicherung, das Gericht oder die Strafverfolgungsbehörden. Idealerweise wird er parallel zur Incident Response eingebunden, bevor die Wiederherstellung die Spuren vernichtet.

Die Haftung bei einer gescheiterten ERP-Einführung ist selten einseitig. In den meisten Fällen tragen beide Seiten eine Mitverantwortung: Der Auftragnehmer für die fachgerechte Umsetzung, der Auftraggeber für seine Mitwirkungspflichten wie Ressourcenbereitstellung, rechtzeitige Entscheidungen und Testbeteiligung. Ein IT-Sachverständiger ermittelt den jeweiligen Verantwortungsanteil auf Basis der Projektdokumentation und des tatsächlichen Systemzustands.