Allgemein beeidet · Gerichtlich zertifiziert · LG Salzburg
Neutrale IT-Gutachten, die auch unter Angriff tragen.
Audits, die zeigen, wo Ihre IT wirklich steht.
Ob im Verfahren oder davor: Befund und Beurteilung werden konsequent getrennt — jede Schlussfolgerung bleibt auf eine dokumentierte Tatsache zurückführbar, jedes Audit-Ergebnis auf einen erhobenen Ist-Zustand.
Ersteinschätzung in der Regel innerhalb von drei Tagen. Anfragen werden vertraulich behandelt.
Vertragspartner ist die Solutionbox Consulting GmbH. Bei gerichtlich beauftragten Gutachten tritt Martin Höck als bestellter Sachverständiger persönlich und direkt als Vertragspartner des Gerichts ein.

Status
Allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert
Beeidung
2021, Landesgericht Salzburg
Fachgebiete
68.10 · 68.11 · 68.77
Listeneintrag
Gutachten oder Audit — was brauchen Sie?
Beide Leistungen beruhen auf derselben neutralen Befundaufnahme — sie unterscheiden sich in Zweck, Förmlichkeit und Ergebnis.
Für Beweis und Verfahren
Das Gutachten
Beantwortet eine konkrete technische Streit- oder Beweisfrage — methodisch nachvollziehbar, mit begründeter Schlussfolgerung.
- Anlass
- Rechtsstreit, Schadenfall, strittiges IT-Projekt
- Auftraggeber
- Gericht, Kanzlei, Versicherung — auch privat
- Ergebnis
- Gerichtsfestes Dokument: Befund und Beurteilung getrennt, als Beweismittel verwertbar
- Honorar
- Gerichtlich nach GebAG, privat nach Aufwand
Für Vorsorge und Entscheidung
Das Audit
Erhebt den Ist-Zustand Ihrer IT und bewertet ihn — bevor etwas passiert. Orientierend in Anlehnung an ISO/IEC 27001, kein förmliches Audit, kein Zertifikat.
- Anlass
- Standortbestimmung, Nachweisbedarf, anstehende IT-Investition
- Auftraggeber
- Unternehmen direkt — ohne Verfahren, ohne Anlassstreit
- Ergebnis
- Bericht mit Befund, Bewertung und priorisierter Maßnahmenliste
- Honorar
- Festpreis — Kostenrahmen vorab online berechenbar
Ein Audit kann später Grundlage eines Gutachtens werden — umgekehrt nicht: Wer im Verfahren als Gutachter tätig ist, kann denselben Sachverhalt nicht zuvor beratend geprüft haben. Deshalb wird die Rollenfrage vor jeder Beauftragung geklärt.
Wählen Sie den für Sie passenden Einstieg
Anlass, Rahmen und nächster Schritt unterscheiden sich je nach Auftraggeber.

Das Tätigkeitsspektrum auf einen Blick
- Gerichtliche und private IT-Gutachten — von der orientierenden Schätzung bis zum Vollgutachten
- Befundaufnahmen zu IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit — orientierend in Anlehnung an ISO/IEC 27001, kein förmliches Audit
- Beratung zu NIS2/NISG, DSGVO und EU AI Act
- Schlichtende Tätigkeit — außer bei gerichtlichen oder anwaltlichen Aufträgen
Der Befund hält die festgestellten Tatsachen fest, das Gutachten die darauf gestützte fachliche Beurteilung.
Unabhängigkeit und Neutralität
Als Sachverständiger handle ich unabhängig und ausschließlich der Sache verpflichtet. Meine Sachverständigentätigkeit ist strikt getrennt von meiner unternehmerischen Tätigkeit als Gründer und Geschäftsführer der Solutionbox Informationstechnologie GmbH. Ich übernehme keine Aufträge in eigener Sache und lehne Aufträge ab, bei denen ein Interessenkonflikt besteht oder auch nur entstehen könnte — insbesondere Audits und Auftragsgutachten für Kunden der Solutionbox-Gesellschaften sowie Verfahren mit direkten Mitbewerbern. Bewertungen erfolgen hersteller- und produktneutral.
Über Martin Höck
Seit 2021 als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beim Landesgericht Salzburg eingetragen, über 50 erstellte Gutachten. Schwerpunkte sind IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit sowie die Einordnung von Künstlicher Intelligenz und Datenschutz. Beurteilungen folgen fachlichen und normativen Maßstäben und bleiben auch für Nicht-Techniker nachvollziehbar.
Aktuelles
Fachliche Beiträge zu IT-Sicherheit und IT-Recht. Beiträge geben die fachliche Auffassung des Verfassers wieder und ersetzen keine Begutachtung im Einzelfall.


