Solutionbox Consulting GmbH · Sachverständigenleistungen durch Martin Höck, allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert · österreichweit

Für Anwälte & Kanzleien

IT-Gutachten und Früheinschätzungen für Anwälte und Kanzleien

Wenn es im Verfahren auf einen technischen Sachverhalt ankommt, brauchen Sie eine Klärung, die der Position Ihres Mandanten standhält. Häufig beginnt das früher: Sie wollen wissen, ob der technische Vorwurf überhaupt hält, bevor Sie Klage einbringen — und wenn Sie einreichen, brauchen Sie eine klare Schlussfolgerung statt eines Sowohl-als-auch.

Wenn der Streitgegenstand technisch wird

In vielen B2B-Verfahren entscheidet ein technischer Sachverhalt über Beweiswert und Verwertbarkeit — für das Gericht und die Parteien aber oft schwer zu durchdringen. Eine neutrale, prüfsichere Klärung schafft die Tatsachengrundlage für Ihre Argumentation.

  • Gescheiterte oder strittige IT-Projekte und Softwarebeschaffungen
  • Mängel- und Gewährleistungsstreit bei Software oder IT-Leistungen
  • Streit über Leistungsumfang und Erfüllung bei IT-Werkverträgen
  • Datenverlust und IT-Sicherheitsvorfälle
  • Datenschutz-Auseinandersetzungen nach der DSGVO
Besprechung eines technischen Sachverhalts anhand von Schriftsatz und Systemprotokollen

Wie ich Kanzleien unterstütze

Privatgutachten

Im Auftrag und Interesse Ihres Mandanten erstellt, methodisch so aufgebaut, dass es einer kritischen Würdigung durch Gericht und Gegenseite standhält — von der orientierenden Schätzung bis zum Vollgutachten.

Früheinschätzung und Plausibilitätsprüfung

Eine belastbare Ersteinschätzung, ob ein technischer Vorwurf trägt — als Entscheidungsgrundlage vor einer kostenintensiven Prozessführung.

Prüfung fremder Gutachten

Unterstützung bei der Anregung einer Sachverständigen-Bestellung sowie die sachliche Prüfung gegnerischer oder gerichtlicher Gutachten auf ihre methodische Tragfähigkeit.

Formale Grundlage

Status
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Informationstechnologie
Beeidung
2021 beim Landesgericht Salzburg
Fachgebiete
68.10 IT-Systeme, Computer inkl. Betriebssysteme, Computerperipherie · 68.11 Personal-Computer (PC) · 68.77 IT-Projektplanung, IT-Projektmanagement
Neutralität
Unabhängig und ausschließlich der Sache verpflichtet — getrennt von meiner unternehmerischen Tätigkeit

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