Für Anwälte & Kanzleien
IT-Gutachten und Früheinschätzungen für Anwälte und Kanzleien
Wenn es im Verfahren auf einen technischen Sachverhalt ankommt, brauchen Sie eine Klärung, die der Position Ihres Mandanten standhält. Häufig beginnt das früher: Sie wollen wissen, ob der technische Vorwurf überhaupt hält, bevor Sie Klage einbringen — und wenn Sie einreichen, brauchen Sie eine klare Schlussfolgerung statt eines Sowohl-als-auch.
Wenn der Streitgegenstand technisch wird
In vielen B2B-Verfahren entscheidet ein technischer Sachverhalt über Beweiswert und Verwertbarkeit — für das Gericht und die Parteien aber oft schwer zu durchdringen. Eine neutrale, prüfsichere Klärung schafft die Tatsachengrundlage für Ihre Argumentation.
- Gescheiterte oder strittige IT-Projekte und Softwarebeschaffungen
- Mängel- und Gewährleistungsstreit bei Software oder IT-Leistungen
- Streit über Leistungsumfang und Erfüllung bei IT-Werkverträgen
- Datenverlust und IT-Sicherheitsvorfälle
- Datenschutz-Auseinandersetzungen nach der DSGVO

Wie ich Kanzleien unterstütze
Privatgutachten
Im Auftrag und Interesse Ihres Mandanten erstellt, methodisch so aufgebaut, dass es einer kritischen Würdigung durch Gericht und Gegenseite standhält — von der orientierenden Schätzung bis zum Vollgutachten.
Früheinschätzung und Plausibilitätsprüfung
Eine belastbare Ersteinschätzung, ob ein technischer Vorwurf trägt — als Entscheidungsgrundlage vor einer kostenintensiven Prozessführung.
Prüfung fremder Gutachten
Unterstützung bei der Anregung einer Sachverständigen-Bestellung sowie die sachliche Prüfung gegnerischer oder gerichtlicher Gutachten auf ihre methodische Tragfähigkeit.
Formale Grundlage
- Status
- Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Informationstechnologie
- Beeidung
- 2021 beim Landesgericht Salzburg
- Fachgebiete
- 68.10 IT-Systeme, Computer inkl. Betriebssysteme, Computerperipherie · 68.11 Personal-Computer (PC) · 68.77 IT-Projektplanung, IT-Projektmanagement
- Neutralität
- Unabhängig und ausschließlich der Sache verpflichtet — getrennt von meiner unternehmerischen Tätigkeit