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AI · Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz — sachverständig eingeordnet, bevor es Fachgebiete dafür gibt

Für Künstliche Intelligenz existiert in der Gerichtssachverständigenliste noch kein eigenes Fachgebiet — die Streitfälle gibt es trotzdem schon: KI-Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten, automatisierte Entscheidungen, strittige KI-Projekte. Ich begutachte diese Sachverhalte auf Basis meiner eingetragenen IT-Fachgebiete und ordne sie entlang von EU AI Act und DSGVO ein.

Typische Fragestellungen

KI und Datenschutz

Verarbeitet ein KI-System personenbezogene Daten rechtskonform? Technische Bewertung von Datenflüssen, Trainingsdaten und Auskunftsfähigkeit — als Befund oder Gutachten nach DSGVO-Maßstäben.

EU AI Act

Einordnung von KI-Systemen in die Risikoklassen des EU AI Act, Betroffenheitsprüfung und Ableitung des Pflichtenkreises — für Unternehmen, die KI einsetzen oder anbieten.

Strittige KI-Projekte

Hält ein KI-System, was der Anbieter zugesagt hat? Begutachtung von Leistungsumfang, Qualität und Erfüllung bei KI-Beschaffungen und -Werkverträgen.

Warum das heute schon vor Gericht relevant ist

Die Fachgruppenlisten der Gerichte bilden neue Technologien naturgemäß verzögert ab. Streitfälle mit KI-Bezug landen deshalb bei Sachverständigen der bestehenden IT-Fachgebiete — entscheidend ist, dass der Sachverständige die Technologie und den regulatorischen Rahmen tatsächlich beherrscht.

Meine Beurteilungsgrundlage: eingetragene Fachgebiete 68.10 · 68.11 · 68.77, laufende Weiterbildung zu KI und Datenschutz, Vortragstätigkeit (WKO, Universität Seeburg) und Fachbeiträge zu DSGVO, NIS2 und EU AI Act.

Aktuelle Beiträge zum Thema

Beiträge geben die fachliche Auffassung des Verfassers wieder und ersetzen keine Begutachtung im Einzelfall.

Transparenzhinweis

Künstliche Intelligenz ist derzeit kein eigenes Fachgebiet der Gerichtssachverständigenliste. Gutachten zu KI-Sachverhalten erstelle ich im Rahmen meiner eingetragenen IT-Fachgebiete; die regulatorische Einordnung nach EU AI Act und DSGVO erfolgt als fachliche Beurteilung, nicht als Rechtsberatung.