Grundlage der Tätigkeit
Unabhängigkeit und Neutralität als Sachverständiger
Ein Befund oder Gutachten ist nur so belastbar wie die Unabhängigkeit der Person, die es erstellt. Ich bin zugleich als Sachverständiger und als Geschäftsführer eines IT-Unternehmens tätig. Wie ich diese beiden Rollen trenne, lege ich hier offen — statt die Frage zu umgehen.
Zwei Rollen, klar getrennt
Ich übe zwei Tätigkeiten aus, die ich bewusst auseinanderhalte. Als Sachverständiger bin ich allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Informationstechnologie und trete unabhängig, neutral und produktneutral auf. Daneben bin ich Gründer und Geschäftsführer der Solutionbox Informationstechnologie GmbH sowie Geschäftsführer der Solutionbox Consulting GmbH.
Dass ein Sachverständiger zugleich unternehmerisch in derselben Branche tätig ist, wirft berechtigt eine Frage auf — nämlich, ob die Nähe zu einem kommerziellen IT-Anbieter die Neutralität der Beurteilung berührt. Die Antwort liegt in einer strikten Trennung der beiden Rollen, die ich im Folgenden anhand von vier festen Grundsätzen erläutere.
Vier Grundsätze, die meine Unabhängigkeit sichern
Die folgenden vier Grundsätze stellen sicher, dass meine sachverständige Bewertung von meiner unternehmerischen Tätigkeit getrennt bleibt.
Klare Trennung der Tätigkeiten
Sachverständigen-Aufträge und unternehmerische Tätigkeit werden organisatorisch und inhaltlich getrennt geführt. Ein Sachverständigen-Auftrag ist niemals ein Anlass für ein Verkaufsgespräch oder ein Angebot meines Unternehmens.
Keine Tätigkeit in eigener Sache
Ich übernehme keine Befunde oder Gutachten in eigener Sache. Für Kunden der Solutionbox-Gesellschaften übernehme ich weder Audits noch Auftragsgutachten als Partei — das gilt auch für ehemalige Kunden bis fünf Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung. Ebenso lehne ich Aufträge ab, an denen direkte Mitbewerber dieser Gesellschaften beteiligt sind.
Produkt- und herstellerneutrale Beurteilung
Befunde und Gutachten bewerten Sachverhalte anhand fachlicher und normativer Maßstäbe — etwa ISO/IEC 27001, der Datenschutz-Grundverordnung oder den einschlägigen rechtlichen Vorgaben. Sie enthalten keine Empfehlung eigener Produkte oder Dienstleistungen und kein verdecktes Verkaufsinteresse.
Umgang mit Interessenkonflikten
Vor jeder Auftragsannahme prüfe ich, ob eine Befangenheit besteht. Ein bestehender oder auch nur denkbarer Interessenkonflikt wird offengelegt und führt zur Ablehnung des Auftrags.
Diese Grundsätze stehen im Einklang mit den berufsrechtlichen Pflichten eines beeideten Sachverständigen.
Wann ich einen Auftrag ablehne
Die genannten Grundsätze sind kein bloßes Bekenntnis, sondern ein fester Arbeitsschritt. Bei jeder Anfrage gleiche ich die beteiligten Parteien, die betroffenen Systeme und Hersteller sowie etwaige bestehende Geschäftsbeziehungen ab. Konkret führen folgende Konstellationen zur Ablehnung:
- Der Auftrag betrifft eine Angelegenheit in eigener Sache.
- Es handelt sich um ein Audit oder ein Auftragsgutachten als Partei für einen Kunden der Solutionbox-Gesellschaften.
- Dasselbe gilt für ehemalige Kunden bis fünf Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung.
- An dem Verfahren ist ein direkter Mitbewerber der Solutionbox-Gesellschaften beteiligt.
- Es besteht eine andere persönliche oder wirtschaftliche Nähe, die als Befangenheit ausgelegt werden könnte.
Was das beim IT-Quickaudit bedeutet
Das IT-Quickaudit ist ein Prüfauftrag, kein Vertriebsweg. Gerade hier ist die Frage nach der Neutralität berechtigt, denn ein Audit deckt Lücken auf — und wer Lücken aufdeckt, könnte ein Interesse daran haben, sie anschließend selbst zu schließen. Deshalb gelten die vier Grundsätze für das Quickaudit unverändert:
- Der Auditbericht benennt Feststellungen und Maßnahmen sachlich — er empfiehlt kein Produkt und keinen Dienstleister, auch keinen eigenen.
- Aus einem Quickaudit folgt kein Angebot meiner Unternehmen. Der Auftrag endet mit Bericht und Besprechung.
- Für bestehende und ehemalige Kunden der Solutionbox-Gesellschaften führe ich kein Quickaudit durch — dort fehlt die nötige Distanz.
- Bereits bekannte Schwachstellen, die Sie im Fragebogen selbst angeben, erhöhen den Preis nicht. Offenheit soll sich nicht nachteilig auswirken.
Wie das Quickaudit abläuft und was es kostet, zeigt die Seite IT-Quickaudit für KMU.
Was Neutralität konkret für Sie bedeutet
Der Kern der Trennung ist für alle Auftraggeber gleich — der jeweils relevante Gesichtspunkt unterscheidet sich.
Gerichte
Die Trennung der Rollen ist dokumentiert; mögliche Befangenheitsgründe werden vorab geprüft und gegebenenfalls offengelegt. Unabhängigkeit ist die Voraussetzung dafür, dass ein Gutachten im Verfahren verwertbar bleibt.
Anwälte & Kanzleien
Weil die Doppelrolle vorab offengelegt und sauber getrennt ist, entfällt der Ansatzpunkt, ein Gutachten über die Person des Sachverständigen anzugreifen. Die Gegenseite findet hier keine konstruierbare Nähe zu einem IT-Anbieter.
Versicherungen
Es besteht keine Nähe zum Versicherungsnehmer oder zur beteiligten IT-Lieferkette; Interessenkonflikte werden im Einzelfall geprüft und dokumentiert. Übermittelte Informationen behandle ich vertraulich.
Unternehmen
Sie erhalten eine produktneutrale Beurteilung beziehungsweise eine unabhängige Zweitmeinung — ohne Eigeninteresse am Verkauf weiterer Produkte oder Dienstleistungen. Empfohlen wird nichts, was ich selbst anbiete.
Vertraulichkeit und berufsrechtliche Pflichten
Unabhängigkeit geht mit Vertraulichkeit einher. Anfragen und übermittelte Unterlagen behandle ich vertraulich. Als beeideter Sachverständiger bin ich an die berufsrechtlichen Pflichten meiner Tätigkeit gebunden; dazu gehört der sorgfältige und verschwiegene Umgang mit den Informationen, die mir im Rahmen eines Auftrags zugänglich werden.
Als beeideter Sachverständiger unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht aufrecht.
Eignung vorab klären
Ob ich einen Auftrag annehmen kann, kläre ich gern vorab. Wenn Sie unsicher sind, ob ein konkreter Fall für mich annehmbar ist, oder Fragen zur Unabhängigkeit haben, nehmen Sie einfach Kontakt auf.
Ihre Angaben behandle ich vertraulich. Ansprechperson: Martin Höck · sv@itsachverstand.at · +43 664 850 71 71