Solutionbox Consulting GmbH · Sachverständigenleistungen durch Martin Höck, allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert · österreichweit

Leistungen

Leistungen als IT-Sachverständiger

Von der gerichtlichen Begutachtung über die private Beauftragung bis zur betrieblichen Befundaufnahme und Beratung. Geordnet nach zunehmender Förmlichkeit.

01

Gerichtliche & private IT-Gutachten

Ein IT-Gutachten beantwortet eine technische Frage methodisch nachvollziehbar und dient als Entscheidungs- oder Beweisgrundlage. Die erforderliche Tiefe richtet sich nach der Fragestellung.

  • Orientierende Einschätzung — kurze, fokussierte Bewertung einer einzelnen Frage
  • Befundbasiertes Gutachten — Bewertung auf Grundlage zuvor erhobener Befunde
  • Vollgutachten — umfassende Untersuchung mit dargelegter Methodik und begründeter Schlussfolgerung

02

Schlichtende Tätigkeit

Sachliche Vermittlung bei technischen Meinungsverschiedenheiten außerhalb eines Verfahrens — nicht bei gerichtlichen oder anwaltlichen Aufträgen.

  • Klärung strittiger technischer Sachverhalte zwischen Auftraggeber und Lieferant
  • Neutrale Moderation auf Basis eines gemeinsam anerkannten Befunds

03

Befundaufnahmen (IT-Infrastruktur & IT-Sicherheit)

Dokumentierte Feststellung des technischen Ist-Zustands, ohne Wertung — als Tatsachengrundlage für Gutachten, Entscheidungen oder Nachweise.

  • Erhebung von Systemen, Datenquellen und Konfigurationen
  • Orientierende Befundaufnahme in Anlehnung an ISO/IEC 27001 — kein förmliches Audit, kein Zertifikat
  • IT-Forensik, Datenrettung und Auswertung von Datenträgern

04

Beratung zu Regulatorik & Compliance

Einordnung regulatorischer Pflichten und Ableitung konkreter Maßnahmen — für Unternehmen ebenso wie für Kanzleien und deren Mandanten.

  • NIS2/NISG — Betroffenheitsprüfung und Umsetzung
  • DSGVO — technische und organisatorische Maßnahmen
  • EU AI Act — Einordnung von KI-Systemen und Pflichtenkreis

Honorar

Gerichtliche Gutachten werden nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) verrechnet. Bei privater Beauftragung erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand; Umfang und Kostenrahmen werden vor Beginn schriftlich abgestimmt. Für die Befundaufnahme rechnen Sie mit rund zwei Wochen, für ein Gutachten je nach Umfang mit vier bis acht Wochen.