Leistungen
Leistungen als IT-Sachverständiger
Von der gerichtlichen Begutachtung über die private Beauftragung bis zur betrieblichen Befundaufnahme und Beratung. Geordnet nach zunehmender Förmlichkeit.
01
Gerichtliche & private IT-Gutachten
Ein IT-Gutachten beantwortet eine technische Frage methodisch nachvollziehbar und dient als Entscheidungs- oder Beweisgrundlage. Die erforderliche Tiefe richtet sich nach der Fragestellung.
- Orientierende Einschätzung — kurze, fokussierte Bewertung einer einzelnen Frage
- Befundbasiertes Gutachten — Bewertung auf Grundlage zuvor erhobener Befunde
- Vollgutachten — umfassende Untersuchung mit dargelegter Methodik und begründeter Schlussfolgerung
02
Schlichtende Tätigkeit
Sachliche Vermittlung bei technischen Meinungsverschiedenheiten außerhalb eines Verfahrens — nicht bei gerichtlichen oder anwaltlichen Aufträgen.
- Klärung strittiger technischer Sachverhalte zwischen Auftraggeber und Lieferant
- Neutrale Moderation auf Basis eines gemeinsam anerkannten Befunds
03
Befundaufnahmen (IT-Infrastruktur & IT-Sicherheit)
Dokumentierte Feststellung des technischen Ist-Zustands, ohne Wertung — als Tatsachengrundlage für Gutachten, Entscheidungen oder Nachweise.
- Erhebung von Systemen, Datenquellen und Konfigurationen
- Orientierende Befundaufnahme in Anlehnung an ISO/IEC 27001 — kein förmliches Audit, kein Zertifikat
- IT-Forensik, Datenrettung und Auswertung von Datenträgern
04
Beratung zu Regulatorik & Compliance
Einordnung regulatorischer Pflichten und Ableitung konkreter Maßnahmen — für Unternehmen ebenso wie für Kanzleien und deren Mandanten.
- NIS2/NISG — Betroffenheitsprüfung und Umsetzung
- DSGVO — technische und organisatorische Maßnahmen
- EU AI Act — Einordnung von KI-Systemen und Pflichtenkreis
Honorar
Gerichtliche Gutachten werden nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) verrechnet. Bei privater Beauftragung erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand; Umfang und Kostenrahmen werden vor Beginn schriftlich abgestimmt. Für die Befundaufnahme rechnen Sie mit rund zwei Wochen, für ein Gutachten je nach Umfang mit vier bis acht Wochen.