Solutionbox Consulting GmbH · Sachverständigenleistungen durch Martin Höck, allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert · österreichweit

Für Gerichte

Gerichtsfeste IT-Gutachten für Gerichte und Verfahren

Ein Gutachten muss auch dann tragen, wenn die unterlegene Partei es angreift. Meine Befunde sind so aufgebaut, dass jede Schlussfolgerung auf eine dokumentierte Tatsache zurückführbar bleibt — nachvollziehbar für das Gericht, überprüfbar für beide Parteien, belastbar in der Berufung.

Qualifikation und formale Anschlussfähigkeit

Beeidigung
Beeidet 2021 beim Landesgericht Salzburg
Gerichtliche Zertifizierung
Gerichtlich zertifiziert; Zertifizierung auf fünf Jahre befristet und regelmäßig erneuert
Fachgebiete
68.10 IT-Systeme, Computer inkl. Betriebssysteme, Computerperipherie · 68.11 Personal-Computer (PC) · 68.77 IT-Projektplanung, IT-Projektmanagement
Aus- und Weiterbildung
IT-Sicherheitszertifizierungen, Microsoft-Zertifizierungen zu Cybersecurity-Architektur und Security Operations, Fachseminar für Sachverständige und Juristen; Mitglied im Hauptverband der Gerichtssachverständigen
Verfahrenserfahrung
Über 50 erstellte Gutachten — Gerichtsgutachten, Privatgutachten, IT-Audit-Gutachten

Eintrag in der Gerichtssachverständigenliste prüfen →

Richtertisch mit Akten im Landesgericht

Leistungen für gerichtliche Verfahren

Vom einfachen Befund bis zum Vollgutachten — die Gutachtentiefe richtet sich nach dem Beweisthema.

Gerichtliche IT-Gutachten

Begutachtung technischer Streitgegenstände in unterschiedlicher Tiefe — von der einfachen Einschätzung bis zum Vollgutachten, etwa zu Fragen der Softwarebeschaffung.

Befundaufnahmen

Neutrale Feststellung des technischen Ist-Zustands von IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit als dokumentierte Tatsachengrundlage.

Ergänzungs- und Erläuterungsgutachten

Ergänzende gutachterliche Aufbereitung und Erläuterung bestehender Befunde oder Gutachten, einschließlich Stellungnahmen.

Methodik und Gerichtsfestigkeit

Trennung von Befund und Gutachten

Der Befund hält die festgestellten Tatsachen fest — technischer Ist-Zustand, untersuchte Daten und Systeme, ohne Wertung. Das Gutachten enthält die fachliche Bewertung samt Begründung. So bleibt im Verfahren erkennbar, was Tatsachenfeststellung und was gutachterliche Schlussfolgerung ist.

Nachvollziehbarkeit

Die Vorgehensweise wird dokumentiert: untersuchte Systeme und Datenquellen, eingesetzte Methoden, getroffene Annahmen und deren Grenzen. Dritte können die Ableitung Schritt für Schritt prüfen.

Befundaufnahme

binnen 2 Wochen

Gutachten

je nach Umfang 4–8 Wochen

Übermittlung

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV), in der Regel digital

Die Gebührennote folgt dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG). Die Honorarlogik wird vorab transparent erläutert.