Für Gerichte
Gerichtsfeste IT-Gutachten für Gerichte und Verfahren
Ein Gutachten muss auch dann tragen, wenn die unterlegene Partei es angreift. Meine Befunde sind so aufgebaut, dass jede Schlussfolgerung auf eine dokumentierte Tatsache zurückführbar bleibt — nachvollziehbar für das Gericht, überprüfbar für beide Parteien, belastbar in der Berufung.
Qualifikation und formale Anschlussfähigkeit
- Beeidigung
- Beeidet 2021 beim Landesgericht Salzburg
- Gerichtliche Zertifizierung
- Gerichtlich zertifiziert; Zertifizierung auf fünf Jahre befristet und regelmäßig erneuert
- Fachgebiete
- 68.10 IT-Systeme, Computer inkl. Betriebssysteme, Computerperipherie · 68.11 Personal-Computer (PC) · 68.77 IT-Projektplanung, IT-Projektmanagement
- Aus- und Weiterbildung
- IT-Sicherheitszertifizierungen, Microsoft-Zertifizierungen zu Cybersecurity-Architektur und Security Operations, Fachseminar für Sachverständige und Juristen; Mitglied im Hauptverband der Gerichtssachverständigen
- Verfahrenserfahrung
- Über 50 erstellte Gutachten — Gerichtsgutachten, Privatgutachten, IT-Audit-Gutachten

Leistungen für gerichtliche Verfahren
Vom einfachen Befund bis zum Vollgutachten — die Gutachtentiefe richtet sich nach dem Beweisthema.
Gerichtliche IT-Gutachten
Begutachtung technischer Streitgegenstände in unterschiedlicher Tiefe — von der einfachen Einschätzung bis zum Vollgutachten, etwa zu Fragen der Softwarebeschaffung.
Befundaufnahmen
Neutrale Feststellung des technischen Ist-Zustands von IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit als dokumentierte Tatsachengrundlage.
Ergänzungs- und Erläuterungsgutachten
Ergänzende gutachterliche Aufbereitung und Erläuterung bestehender Befunde oder Gutachten, einschließlich Stellungnahmen.
Methodik und Gerichtsfestigkeit
Trennung von Befund und Gutachten
Der Befund hält die festgestellten Tatsachen fest — technischer Ist-Zustand, untersuchte Daten und Systeme, ohne Wertung. Das Gutachten enthält die fachliche Bewertung samt Begründung. So bleibt im Verfahren erkennbar, was Tatsachenfeststellung und was gutachterliche Schlussfolgerung ist.
Nachvollziehbarkeit
Die Vorgehensweise wird dokumentiert: untersuchte Systeme und Datenquellen, eingesetzte Methoden, getroffene Annahmen und deren Grenzen. Dritte können die Ableitung Schritt für Schritt prüfen.
Befundaufnahme
binnen 2 Wochen
Gutachten
je nach Umfang 4–8 Wochen
Übermittlung
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV), in der Regel digital
Die Gebührennote folgt dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG). Die Honorarlogik wird vorab transparent erläutert.