Solutionbox Consulting GmbH · Sachverständigenleistungen durch Martin Höck, allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert · österreichweit

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Ablauf eines IT-Gutachtens

Martin Höck — allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Informationstechnologie.

Diese Seite beschreibt den Weg von der ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten — nachvollziehbar und für alle Auftragsarten. Im Kern ist der Ablauf für gerichtliche und private Aufträge gleich. Je nach Auftragsart — gerichtliche Bestellung, anwaltliches oder privates Gutachten, versicherungsseitige Beauftragung oder betriebliche Befundaufnahme — unterscheiden sich Einstieg, Form und nächster Schritt; die methodische Vorgehensweise bleibt dieselbe.

Ein Grundsatz zieht sich durch das gesamte Verfahren: die klare Trennung zwischen Befund und Gutachten. Der Befund hält fest, was tatsächlich vorliegt; das Gutachten bewertet diesen Sachverhalt entlang der gestellten Frage. Diese Trennung wird in Phase 3 und 4 (Abschnitt „Der Ablauf im Detail“) näher erläutert.

Zum Ablauf im Detail ↓

Der Ablauf im Überblick

Der Ablauf gliedert sich in fünf nachvollziehbare Phasen. So ist jederzeit erkennbar, an welcher Stelle des Verfahrens ein Auftrag steht.

  1. Anfrage / Erstkontakt — Sachverhalt und Fragestellung klären, Auftragsart und Zuständigkeit bestimmen. (zur Phase)
  2. Mandats- & Konfliktcheck — Neutralität und mögliche Befangenheit prüfen, bevor ein Auftrag angenommen wird. (zur Phase)
  3. Befundaufnahme — Sachverhalt und Daten objektiv erheben und dokumentieren. (zur Phase)
  4. Gutachten — Analyse, Bewertung und schriftliches Ergebnis in prüffähiger Form. (zur Phase)
  5. Ergänzung / Einvernahme — bei Bedarf: Ergänzungsgutachten, Erörterung oder Einvernahme bei Gericht. (zur Phase)

Mehr dazu unter Unabhängigkeit & Neutralität.

Auftragsarten und Einstiegswege

Ob Gericht, Kanzlei, Versicherung oder Unternehmen — der Weg in das Verfahren ist jeweils klar geregelt. Der Einstieg und die Form der Beauftragung unterscheiden sich; der weitere Ablauf folgt denselben Phasen. Die folgenden Blöcke nennen nur den Einstiegsweg und die jeweilige Besonderheit. Die ausführliche Darstellung je Zielgruppe finden Sie auf den verlinkten Seiten.

Gerichtliche Bestellung

Die Beauftragung erfolgt durch das Gericht. Der Ablauf folgt der gerichtlichen Bestellung beziehungsweise dem Beweisbeschluss. Die Lieferung erfolgt aktenkonform, gegebenenfalls über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV). Bei gerichtlichen Aufträgen wird keine schlichtende Tätigkeit übernommen.

Für Gerichte

Anwaltliches oder privates Gutachten

Die Beauftragung erfolgt durch eine Kanzlei oder einen privaten Auftraggeber. Fragestellung, Umfang, Frist und Honorarbasis werden vorab geklärt und schriftlich festgehalten. So lässt sich der Ablauf gegenüber Mandantinnen und Mandanten verlässlich erklären.

Für Anwälte & Kanzleien

Versicherungsseitige Beauftragung

Im Schadenfall erfolgt die Beauftragung schriftlich und aktenkonform. Vertraulichkeit und Neutralität gegenüber Versicherungsnehmer und beteiligter IT-Lieferkette sind durchgehend gewahrt; mögliche Interessenkonflikte werden im Einzelfall vorab geprüft.

Für Versicherungen

Betriebliche Befundaufnahme oder Beratung

Der Einstieg erfolgt über ein Erstgespräch, anschließend über eine orientierende Aufnahme vor Ort oder remote. Hier geht es nicht um ein gerichtliches Gutachten, sondern um einen Befund mit Handlungsempfehlungen. Eine schlichtende Begleitung ist möglich — ausgenommen bei gerichtlichen oder anwaltlichen Aufträgen.

Für Unternehmen

Unabhängig vom Einstiegsweg wird jeder Auftrag vorab auf mögliche Interessenkonflikte geprüft. → Unabhängigkeit & Neutralität

Unabhängigkeit und Neutralität

Als Sachverständiger handle ich unabhängig und ausschließlich der Sache verpflichtet. Meine Tätigkeit als Sachverständiger ist strikt getrennt von meiner unternehmerischen Tätigkeit als Gründer und Geschäftsführer der Solutionbox Informationstechnologie GmbH. Ich übernehme keine Sachverständigen-Aufträge in eigener Sache und lehne Aufträge ab, bei denen ein Interessenkonflikt besteht oder auch nur entstehen könnte — insbesondere Audits und Auftragsgutachten für Kunden der Solutionbox-Gesellschaften sowie Verfahren, an denen direkte Mitbewerber beteiligt sind. Bewertungen erfolgen hersteller- und produktneutral.

Mehr zu Unabhängigkeit & Neutralität

Der Ablauf im Detail

Jede der fünf Phasen ist definiert, dokumentiert und nachvollziehbar. Für jede Phase ist beschrieben, was geschieht, was der Auftraggeber beiträgt und welches Ergebnis am Ende steht.

Phase 1 — Anfrage / Erstkontakt

  • Was passiert: Sie schildern den Sachverhalt und die Fragestellung. Auftragsart, Zuständigkeit und die grobe Frage werden geklärt. Es wird geprüft, ob die Anfrage in das jeweilige Fachgebiet fällt. Bei gerichtlicher Bestellung wird der Auftrag beziehungsweise der Beweisbeschluss geprüft.
  • Beitrag des Auftraggebers: Beschreibung des Sachverhalts, Ziel und Fragestellung, gegebenenfalls Aktenzeichen oder Verfahrensbezug.
  • Ergebnis: eine Einschätzung zur Machbarkeit und der nächste Schritt.

Phase 2 — Mandats- & Konfliktcheck

  • Was passiert: Der Auftrag wird auf mögliche Interessenkonflikte und Befangenheit geprüft. Es werden keine Sachverständigen-Aufträge in eigener Sache übernommen. Besteht ein Interessenkonflikt oder könnte auch nur der Anschein eines solchen entstehen, wird der Auftrag abgelehnt. Bewertungen erfolgen hersteller- und produktneutral. Nicht übernommen werden insbesondere Audits und Auftragsgutachten für Kunden der Solutionbox-Gesellschaften sowie Verfahren, an denen direkte Mitbewerber beteiligt sind.
  • Beitrag des Auftraggebers: Nennung der beteiligten Parteien und Unternehmen, damit ein möglicher Konflikt geprüft werden kann.
  • Ergebnis: Annahme oder begründete Ablehnung des Auftrags; Bestätigung der Unabhängigkeit.

Mehr zur Unabhängigkeit & Neutralität

Phase 3 — Befundaufnahme

  • Was passiert: Der Sachverhalt wird objektiv erhoben und gesichert — etwa Daten, Systeme, Dokumente, Protokolldateien (Logs) und Konfigurationen, vor Ort oder remote. Die Aufnahme wird methodisch dokumentiert. Der Befund hält fest, was vorliegt — ohne Wertung.
  • Beitrag des Auftraggebers: Zugang zu Systemen und Unterlagen, Ansprechpersonen, gegebenenfalls Datenexporte sowie Mitwirkung im Rahmen des Auftrags.
  • Ergebnis: ein dokumentierter, nachvollziehbarer Befund als Grundlage des Gutachtens.

Übermittelte Unterlagen und erhobene Daten werden vertraulich behandelt; die Datenerhebung beschränkt sich auf das für die Fragestellung Erforderliche. Als beeideter Sachverständiger unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht; eine Berufshaftpflichtversicherung besteht aufrecht.

Phase 4 — Gutachten

  • Was passiert: Der Befund wird analysiert und entlang der Fragestellung bewertet. Die Begründung ist nachvollziehbar, die Schlussfolgerungen sind klar. Das schriftliche Gutachten wird in prüffähiger, aktenkonformer Form erstellt. Befund (Tatsachen) und Gutachten (Bewertung) bleiben dabei klar getrennt.
  • Beitrag des Auftraggebers: gegebenenfalls Rücksprache zu offenen Punkten.
  • Ergebnis: das schriftliche Gutachten; bei gerichtlichen Aufträgen Form und Lieferung gemäß Vorgabe des Gerichts, in der Regel digital über den Elektronischen Rechtsverkehr.

Phase 5 — Ergänzung / Einvernahme

  • Was passiert: Rückfragen werden beantwortet; bei Bedarf folgen ein Ergänzungsgutachten, eine Erörterung oder eine Einvernahme bei Gericht. Bei privaten oder betrieblichen Aufträgen kann an dieser Stelle eine Präsentation der Ergebnisse oder eine schlichtende Begleitung erfolgen — ausgenommen bei gerichtlichen oder anwaltlichen Aufträgen.
  • Beitrag des Auftraggebers: konkrete Rückfragen oder Beweisthemen.
  • Ergebnis: geklärte Punkte, gegebenenfalls eine Ergänzung; ein abgeschlossenes Verfahren.

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Fristen und zeitlicher Rahmen

Fristen werden vorab vereinbart und ernst genommen. Bei gerichtlichen Aufträgen gelten die vom Gericht gesetzten Fristen; diese sind bindend. Bei privaten, anwaltlichen und versicherungsseitigen Aufträgen wird ein realistischer Zeitrahmen vorab vereinbart und schriftlich festgehalten.

Die Dauer hängt vom Umfang, von der Datenlage und von der Mitwirkung des Auftraggebers ab. Als Orientierung: Die Befundaufnahme erfolgt üblicherweise binnen zwei Wochen, das Gutachten je nach Umfang in vier bis acht Wochen. Der konkrete Zeitrahmen wird im Einzelfall festgelegt.

Honorarbasis

Die Grundlage der Honorierung ist nachvollziehbar und transparent. Sie unterscheidet sich je nach Auftragsart:

  • Gerichtliche Gutachten: Die Honorierung richtet sich nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG).
  • Private, anwaltliche und versicherungsseitige Aufträge: Das Honorar wird nach Aufwand auf Basis eines vorab vereinbarten Rahmens beziehungsweise eines Kostenvoranschlags abgerechnet. Die Abrechnung ist transparent.
  • Betriebliche Befundaufnahme / Beratung: Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand; ein Angebot wird nach dem Erstgespräch erstellt.

Abgerechnet wird nach Zeitaufwand; eine Kostenschätzung erhalten Sie vor Beginn der Arbeiten. Konkrete Sätze oder Pauschalen nenne ich auf Anfrage beziehungsweise im jeweiligen Angebot. Es gibt keine versteckten Kosten.

Kostenrahmen anfragen

Kontakt

Wenn Sie eine Anfrage stellen möchten, können Auftragsart, Fragestellung und Rahmen vorab unverbindlich besprochen werden. Ihre Angaben und übermittelten Unterlagen werden vertraulich behandelt; vor einer Beauftragung wird der Auftrag auf mögliche Interessenkonflikte geprüft.

Sie erreichen mich direkt — per E-Mail oder telefonisch.

Kontakt

Sie erreichen mich direkt — schnell und verbindlich. Für Anfragen genügen E-Mail oder Telefon; ein Erstkontakt ist unverbindlich. Ihre Angaben behandle ich vertraulich.

Als beeideter Sachverständiger unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Übermittelte Unterlagen werden vertraulich behandelt. Eine Beauftragung wird vorab auf mögliche Interessenkonflikte geprüft.

Martin Höck — allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Informationstechnologie. Unabhängig und der Sache verpflichtet · getrennt von der unternehmerischen Tätigkeit.

Weiterführende Verweise