Solutionbox Consulting GmbH · Sachverständigenleistungen durch Martin Höck, allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert · österreichweit

Über Martin Höck

Martin Höck — Sachverständiger für Informationstechnologie

Ich erstelle IT-Gutachten und führe Befundaufnahmen durch — im Auftrag von Gerichten, Anwältinnen und Anwälten, Versicherungen und Unternehmen. In dieser Tätigkeit handle ich unabhängig und ausschließlich der Sache verpflichtet, getrennt von meiner unternehmerischen Tätigkeit.

Qualifikation und Nachweise

  • Status: Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Informationstechnologie
  • Beeidung: Beeidet 2021 beim Landesgericht Salzburg
  • Gerichtliche Zertifizierung: Auf fünf Jahre befristet und regelmäßig erneuert
  • Listeneintrag: Eingetragen in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste (JustizOnline)
  • Fachgebiete: 68.10 IT-Systeme, Computer inkl. Betriebssysteme, Computerperipherie · 68.11 Personal-Computer (PC) · 68.77 IT-Projektplanung, IT-Projektmanagement
  • Tätig seit: 2021 · über 50 erstellte Gutachten
  • Berufshaftpflicht: Besteht aufrecht

Belege werden nicht öffentlich gezeigt; die Eintragung ist über die offizielle Liste eigenständig überprüfbar.

Eintrag in der Gerichtssachverständigenliste prüfen →

Martin Höck in seinem Arbeitsumfeld als IT-Sachverständiger

Aus- und Weiterbildung

  • 2022 IT-Sicherheitszertifizierungen; Mitgliedschaft im Hauptverband der Gerichtssachverständigen
  • 2025 Configure and Operate Microsoft Azure Virtual Desktop
  • 2025 Microsoft Cybersecurity Architect
  • 2025 Microsoft Security Operations Analyst
  • 2026 Fachseminar für Sachverständige und Juristen
  • 2026 Vortrag WKO: KI und Datenschutz — geht das zusammen?
  • 2026 Vortrag Universität Seeburg: KI und Datenschutz

Unabhängigkeit & Neutralität

Meine Tätigkeit als Sachverständiger ist strikt getrennt von meiner unternehmerischen Tätigkeit als Gründer und Geschäftsführer der Solutionbox Informationstechnologie GmbH. Ich übernehme keine Aufträge in eigener Sache. Abgelehnt werden Audits und Auftragsgutachten für Kunden der Solutionbox-Gesellschaften — auch für ehemalige Kunden innerhalb einer Karenzzeit von fünf Jahren — sowie Verfahren, an denen direkte Mitbewerber beteiligt sind.

Die gesetzlichen Befangenheitsgründe werden vor jeder Übernahme geprüft. Bewertungen erfolgen hersteller- und produktneutral.