AI · Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz — sachverständig eingeordnet, bevor es Fachgebiete dafür gibt
Für Künstliche Intelligenz existiert in der Gerichtssachverständigenliste noch kein eigenes Fachgebiet — die Streitfälle gibt es trotzdem schon: KI-Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten, automatisierte Entscheidungen, strittige KI-Projekte. Ich begutachte diese Sachverhalte auf Basis meiner eingetragenen IT-Fachgebiete und ordne sie entlang von EU AI Act und DSGVO ein.
Typische Fragestellungen
KI und Datenschutz
Verarbeitet ein KI-System personenbezogene Daten rechtskonform? Technische Bewertung von Datenflüssen, Trainingsdaten und Auskunftsfähigkeit — als Befund oder Gutachten nach DSGVO-Maßstäben.
EU AI Act
Einordnung von KI-Systemen in die Risikoklassen des EU AI Act, Betroffenheitsprüfung und Ableitung des Pflichtenkreises — für Unternehmen, die KI einsetzen oder anbieten.
Strittige KI-Projekte
Hält ein KI-System, was der Anbieter zugesagt hat? Begutachtung von Leistungsumfang, Qualität und Erfüllung bei KI-Beschaffungen und -Werkverträgen.
Warum das heute schon vor Gericht relevant ist
Die Fachgruppenlisten der Gerichte bilden neue Technologien naturgemäß verzögert ab. Streitfälle mit KI-Bezug landen deshalb bei Sachverständigen der bestehenden IT-Fachgebiete — entscheidend ist, dass der Sachverständige die Technologie und den regulatorischen Rahmen tatsächlich beherrscht.
Meine Beurteilungsgrundlage: eingetragene Fachgebiete 68.10 · 68.11 · 68.77, laufende Weiterbildung zu KI und Datenschutz, Vortragstätigkeit (WKO, Universität Seeburg) und Fachbeiträge zu DSGVO, NIS2 und EU AI Act.
Aktuelle Beiträge zum Thema
- DSGVO-Verstoß durch KI: Was ein Gutachten klären muss
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Beiträge geben die fachliche Auffassung des Verfassers wieder und ersetzen keine Begutachtung im Einzelfall.
Transparenzhinweis
Künstliche Intelligenz ist derzeit kein eigenes Fachgebiet der Gerichtssachverständigenliste. Gutachten zu KI-Sachverhalten erstelle ich im Rahmen meiner eingetragenen IT-Fachgebiete; die regulatorische Einordnung nach EU AI Act und DSGVO erfolgt als fachliche Beurteilung, nicht als Rechtsberatung.